Wichtige Neuerungen der KfW-Förderung seit dem 01.04.2016

  • keine Förderung von KfW 70 – Effizienzhäusern
  • Einführung eines neuen Standards: KfW-Effizienzhaus 40 Plus
  • Kredit von 50.000 € auf 100.000 € pro Wohneinheit  wird erhöht (Programm 153 „Energieeffizient Bauen“)
  • Zuschuss bis max. 4.000 € pro Vorhaben auch für förderfähige Leistungen im Bereich „Energieeffizient BAUEN“ (sonst nur Energieeffizient Sanieren, Programm 431)
  • Reduzierte Wärmebrückenzuschläge werden ermöglicht
  • Durchführung der förderfähigen Leistungen durch beauftragte Dritte nur möglich, wenn diese ebenfalls in der Expertenliste eingetragen sind (Ausnahmen siehe Merkblatt „Liste der förderfähigen Leistungen“)

Informationen zu unserer Fachfortbildung Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes sowie zur Anmeldung erhalten Sie hier.